ANWALT.DE: Rechtsanwalt Dominik Gräf äußert sich zum Lieferkettengesetz
"Denn auch kleinere und mittlere Unternehmen sind als Zulieferer für größere Unternehmen vom Gesetz betroffen. So erwähnt das Lieferkettengesetz ausdrücklich, dass die Unternehmen bei der Auswahl ihrer Zulieferer berücksichtigen sollen, ob davon auszugehen ist, dass diese die menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen erfüllen werden."
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